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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
franchisingpartner.de, D. Füller, Bachgasse 17, D-63584
Gründau
Vor dem bestellen ausdrucken. Alle Aufträge unterliegen den
AGB´s. (Querformat)
Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen
zugrunde. Ab Auftragserteilung des Käufers, spätestens mit
der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als
angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und
schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des
Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von
franchisingpartner.de bestätigt worden sind. Wir beliefern
ausschließlich Inhaber eines Gewerbescheins, Kommunen,
Verbände oder Vereine. (Kein Privatverkauf auf dieser Homepage)
Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer
Geschäftsverbindung abzutreten.
Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt
erst zustande, wenn franchisingpartner.de eine Bestellung des
Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches
gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden. Die
franchisingpartner.de behält sich vor, einen
Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen.
Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich.
Kostenvoranschläge können um 15 % über- bzw.
unterschritten werden.
Verbesserungen oder Änderungen der Leistungen sind zulässig,
soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen
des franchisingpartner.de zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und
Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und
Preiszusage als unverbindlicher Richttermin / Richtpreis und nicht als
verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und
Preisänderungen eintreten können.
Rücktritsrecht / Terminsendungen
Sollten Bestellungen zu einem vereinbarten Termin erfolgen,
erklärt der Käufer, franchisingpartner.de von der
gesetzlichen Rücktritsklausel befreit. Erfolgt die Anlieferung
nicht zum Vereinbarten Termin (Tag oder Uhrzeit) genügt der
Nachweis der rechtzeitigen Absendung. Bei Lieferungen ab Werk, die
Beauftragung des für den Transport verantwortlichen Unternehmen ab
Auftragsübergabe. Schadensansprüche können an
franchisingpartner.de dann nicht gestellt werden.
Preise
Alle Preise, wenn nicht anders angegen in € - EURO, verstehen sich
zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung,
zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen
Mehrwertsteuer, ab Lager, Werk oder bei Auslandversand bis deutscher
Grenze unverzollt. Direktversand für Importe ab deutsche Grenze
bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen. Für alle Lieferungen bleibt
Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich
vorbehalten.
Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich.
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des
franchisingpartner.de genannten Preise. Zusätzliche
Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind,
werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von
Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung
etc., berechtigen die franchisingpartner.de zu einer entsprechenden
Preisanpassung.
Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei
Vertragsabschluß als Grundlage. Preisveränderungen
während der Laufzeit des Abrufauftrages berechtigen die
franchisingpartner.de zur Preisanpassung.
Liefer- und Leistungszeit
Kein Privatverkauf - franchisingpartner.de behält sich vor die
Berechnung und Auslieferung, sofern vorhanden, auch über den
örtlichen Einzelhandel oder Bastelshop ausführen zu lassen.
Dabei besteht kein Preisunterschied.
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen
beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die
franchisingpartner.de. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen
unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende
Dispositionen sind von franchisingpartner.de nachzuweisen.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei
Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als
selbständig Leistung.
Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie
aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen
Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob
diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten
eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen
Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
die franchisingpartner.de ist im Fall von ihr nicht zu vertretener
Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw.
Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von
zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei
Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch
nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe,
die nicht von franchisingpartner.de zu vertreten sind, kann der
Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüchen herleiten. Auf
die vorgenannten Umstände kann sich die franchisingpartner.de nur
berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich
benachrichtigt.
Bei Lieferverzug, den die franchisingpartner.de zu vertreten hat, haben
Kaufleute unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen nur
das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Schadenersatz Ansprüche
bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
Versendung und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der
den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder
zwecks Versendung das Lager der franchisingpartner.de verlassen hat.
die franchisingpartner.de versichert jedoch die Ware auf Kosten des
Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt.
Bei Sendungen an die franchisingpartner.de trägt der Versender
jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der
Ware bei franchisingpartner.de, sowie die gesamten Transportkosten.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, Bar,
Nachnahme-Bar, Nachnahme-Verrechnungsscheck, Nachnahme-Euroscheck
zahlbar, oder soweit nichts anderes vereinbart ist spätestens bei
Übergabe des Liefergegenstandes fällig.
Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste
Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen
des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen
entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die
Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
franchisingpartner.de ist berechtigt am Tag der
Zahlungszielüberschreitung einen Zinssatz von 12,5 % p. Anno,
zuzüglich Mahnkosten in höhe der Schreibgebühren und des
Portos, mindestens jedoch 5,00 Euro pro Mahnschreiben zu berechnen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder
Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind.
Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung
gestellt werden.
Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung
ausschließlich an umseitig genanntes Konto zu leisten.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt,
seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht
einlöst, ist die franchisingpartner.de zum sofortigen
Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige
Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne
besondere Anforderungen sämtliche Forderungen von
franchisingpartner.de gegenüber dem Käufer sofort in einem
Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn die franchisingpartner.de
andere Umstände bekannt werden, die Kreditwürdigkeit des
Kunden in Frage stellen.
Hält die franchisingpartner.de weiter am Vertrag fest, ist es
berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung
zu verlangen.
Der franchisingpartner.de steht das Recht zu, den im Zahlungsverzug
befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung
auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge
geschlossen worden sind.
Vom Verzugszeitpunkt an ist die franchisingpartner.de berechtigt,
Zinsen in Höhe des von der Fa. franchisingpartner.de berechneten
Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der
Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts-
und Vollstreckungskosten.
Eigentumsvorbehalt
die franchisingpartner.de behält sich das Eigentum an den
gelieferten Waren und Leistungen bis zur Vollständigen Bezahlung
aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer
entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und
welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das
vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
Be- oder Verarbeitung der von franchisingpartner.de gelieferten oder
noch in ihrem Eigentum stehender Waren erfolgt im Auftrag des
franchisingpartner.de, ohne daß daraus Verbindlichkeiten für
die franchisingpartner.de erwachsen können.
Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die
franchisingpartner.de Miteigentümerin an den neu entstehenden
Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch Sie gelieferten
Waren zu den mitverwendeten fremden Waren.
Wird die franchisingpartner.de gelieferte Ware mit anderen
Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer
schon jetzt seine Eigentums- bzw. mit Eigentumsrechte an den
vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen
kostenfrei mit der nötigen Sorgfalt für die
franchisingpartner.de.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu
veräußern, solange er nicht im Verzug ist.
Verpfändungen und Sicherheitsüberschreibungen sind
unzulässig.
Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen
durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu
benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur
Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich
sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum
hinzuweisen.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen (inkl. Sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt Sicherungshalber in
vollem Umfang an die franchisingpartner.de ab. die
franchisingpartner.de ermächtigt den Käufer widerruflich, die
an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem
Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen
werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Im Falle des Wiederrufs können wir verlangen, daß der
Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt
gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die
dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern
(Dritten) die Abtretung mitteilt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf
das Eigentum des franchisingpartner.de hinweisen und diese
unverzüglich benachrichtigen.
Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug -
insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks - ist die
franchisingpartner.de berechtigt, ohne Vorlegen entsprechender
gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der
Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu
legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes
trägt der Käufer in voller Höhe.
Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst
wird, auf Anforderung des franchisingpartner.de die erhaltene Ware in
verbliebenem Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an die
franchisingpartner.de zurückzusenden. Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände
durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die
Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies
ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 20 %, so wird
die franchisingpartner.de auf Verlangen des Käufers insoweit
Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die
Beweislast dafür, daß die einbehaltenen Sicherheiten 20 %
übersteigen.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns
gelieferten Produkte 12 Monate, soweit nachfolgend keine
entgegenstehend Regelung getroffen wurde. Die Gewährleistung
für Schnäppchenwaren beträgt 30 Tage.
Schnäppchenwaren sind Artikel, die auf Grund Ihrer Altersstruktur,
mangelhafter Verpackung oder fehlenden Zubehörs mit einem
verminderten Preis angeboten werden.
Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das
Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir auch unserer
Wahlberechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder
neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung berechtigt. Herabsetzung der Vergütung (
Minderung ) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung )
zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach
versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht
zuzumuten ist.
Der Käufer muß franchisingpartner.de etwaige Mängeln
unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche
schriftlich mitteilen: Nach Ablauf der Frist ist die
franchisingpartner.de frei von der Gewährleistungspflicht.
Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet,
das defekte Gerät bzw. Teile mit vollständigem Zubehör
auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen
Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer
Kopie des Lieferscheins, mit dem die Ware geliefert wurde, an die
franchisingpartner.de oder an das von franchisingpartner.de benannten
Service-Centrum einzusenden. Solange der Käufer diesen
Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung
oder Minderung verlangen.
Stimmt die franchisingpartner.de einer Wandlung zu oder übersendet
sie dem Käufer ein Austauschgerät, so ist sie berechtigt, dem
Käufer das bei Übersendung des defekten Gerätes fehlende
Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen bzw. von der
erteilten Gutschrift in Abzug zu bringen. Ersatzteile gehen in das
Eigentum des franchisingpartner.de über. Werden Betriebs- oder
Wartungsempfehlungen durch franchisingpartner.de nicht befolgt.
Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Sollte der
Käufer außerhalb der Gewährleistungsfrist ein Produkt
oder Gerät übersenden, bei dem sich herausstellt, daß
dieses mängelfrei ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung
Zugunsten des franchisingpartner.de in Höhe von Eu 100, oder gegen
Nachweis ein sich ergebener angemessener höherer Betrag (z.B. bei
Überprüfung durch den Hersteller der Kostenbetrag, die dieser
franchisingpartner.de in Rechnung stellt) als vereinbart. Darüber
hinaus gilt die Aufwandspauschale als vereinbart, wenn die Ware zwar
innerhalb der Gewährleistungsfrist eingesandt wird., jedoch kein
Fehler feststellbar ist, ein Kostenvoranschlag abgelehnt wird oder
keine Reaktion auf den Kostenvoranschlag erfolgt, falsche bzw. keine
Garantieunterlagen eingesandt werden oder eine mechanische - nicht auf
einen Transportschaden beruhende - Beschädigung vorliegt. Grund
hierfür ist der bei franchisingpartner.de entstehende
Verwaltungsaufwand.
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist
aufgeschlossen. Verkauft der Käufer die von franchisingpartner.de
gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der
damit verbundenen gesetzlichen und / oder vertraglichen
Gewährleistungsansprüche auf die franchisingpartner.de zu
verweisen.
Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der
§§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt.
Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf
die Reparatur oder den Austausch der beschädigten
Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Vorbemühungen durch
die franchisingpartner.de die auf den zu reparierenden Geräten
befindlichen Daten verlorengehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber
zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob
fahrlässige Handlungen beschränkt.
Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die
Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, Ihre
Berechtigung sie durch die franchisingpartner.de schriftlich anerkannt
und rechtskräftig festgestellt.
Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem
Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht
eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur
Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer
besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese
Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den
daraus entstehenden Schaden.
Rücksendungen
Warenrücksendungen aus irgendwelchen Gründen haben immer
kostenfrei zu erfolgen. Unfreie Rücksendungen werden nicht
angenommen. Rückholungen von UPS-Paketen können nur innerhalb
3 Arbeitstagen erfolgen. Läst der Käufer bestellte Waren
zurückgehen oder verweigert die Annhme trägt er die Kosten
für den Transportweg. franchisingpartner.de ist berechtigt
für die entstandene Dienstleistung ein Ausfallgeld von 10 % des
Warenwertes, mindestens 40,00 Euro bei Beträgen unter 400,00 Euro
zu berechnen.
Sonstige Schadenersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung,
unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei
Vertragsabschluß haftet die franchisingpartner.de nur, wenn ihr
bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt auch bei Handlung
unserer Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen.
Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten
Rechtsbedingungen zwischen dem franchisingpartner.de und dem
Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend
vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche
internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.07.1973) werden
ausgeschlossen.
Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches
Sondervermögen ist, wird Gelnhausen als Gerichtsstand für
alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung
ergebenen Streitigkeiten vereinbart.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen in diesen
Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Werbemitteldruck und Drucksachen
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 20 % bis 500 Stück, 10 % bis
1000 Stück und 5 % bis 10.000 Stück sind aus
maschinentechnischen Gründen möglich. Der Kunde ist zu einer
kostenpflichtigen Abnahme verpflichtet. Geringe Abweichungen in
Qualität oder Ausführung sind gestattet. Technische
Änderungen zur Artikelverbesserung behält die Fa.
franchisingpartner.de sich vor. Bei Neukunden die zu erwartende Summe
in Vorkasse, bei Stammkunden eine Teilvorkasse in höhe der zu
verarbeitenden Ware zu verlangen.
Datenschutz
Die franchisingpartner.de ist berechtigt, die bezüglich der
Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen
Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst
oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu
verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß
Bundesdatenschutzgesetz, daß persönliche Daten über den
Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
Import
Werden Waren für den Kunden nach Vorgabe aus dem Ausland geordert,
wird der Betrag ab Bestätigung sofort fällig.
Der Käufer verpflichtet sich, unter Angabe seiner Steuernummer,
die Kosten für Fracht und Transport sowie die Kosten für die
Zollgebühren und Bearbeitung der Einfuhrpapiere mit den dazu
verbundenen Nebenkosten zu übernehmen. Die Übergabe der Ware
erfolgt erst nach Begleichung sämtlicher Rechnungen.
Export
Wir weisen darauf hin, daß die Ausfuhr der gelieferten Waren nur
mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche
Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für
gewerbliche Wirtschaft, Eschborn /Taunus. Die
Zustimmungserklärungen sind vom Käufer vor der Verbringung
der Ware einzuholen und nachzuweisen. Exportware ist nach der
Bestätigung sofort zu bezahlen. Entstehende Bankspesen sind vom
Käufer zu entrichten. Die Angabe der ID-Steuernummer ist Pflicht.
Internetnutzung
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns oder unsere
Erfüllungsgehilfen, insbesondere wegen Verletzungen vertraglicher
Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, falscher
Beratung oder wegen Verletzungen der Nachlieferungspflichten sind
ausgeschlossen, es sei denn, ein Haftungsausschluss in den allgemeinen
Geschäftsbedingungen wäre rechtlich nicht zulässig. In
allen Fällen, in denen die Haftung in allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen, aber der Höhe nach
beschränkt werden kann, ist die Haftung stets beschränkt auf
den Verkaufspreis des Teils der Lieferung, aus dem die
Schadensersatzansprüche resultieren.
Sonstiges
Überleitung von Recht und Verpflichtung des Bestellers aus dem mit
uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer
schriftlichen Zustimmung.
Der Anwendung entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen
wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Gerichtsstand ist Gelnhausen
Salvatorische Klausel:
Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bedingungen
ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen
davon nicht berührt.
Copyright
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schriftliche Genehmigung von franchisingpartner.de dürfen diese
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vervielfältigt werden. franchisingpartner.de übernimmt keine
Gewähr oder Garantie für den Inhalt der Seiten. Die
technischen Daten entsprechen dem aktuellen Stand. Tippfehler,
Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
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